Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hiermit möchten wir Ihnen unsere Allgemeine Geschäftsbedingungen für unsere Südafrika Touren in ganz Afrika vorstellen.

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Wir behalten uns das Recht vor, die Fahrzeuge, Hotels, Übernachtungsmöglichkeiten, Mahlzeiten, Reisepläne etc. ohne vorherige Ankündigung zu ändern, ohne dafür verantwortlich zu sein, sofern der Zweck und das Ergebnis der Reise/Tour ähnlich sind wie das beschriebene Reiseangebot. Im Falle einer solchen Änderung, sind unter keinen Umständen Rückerstattungen von unserer Seite zu leisten.

Begründung: Touren in Afrika können sich immer wegen Wetter oder anderen Naturgewalten verändern. Aber auch Unterkünfte wegen Feuer, Überschwemmungen oder anderen Gründen nicht mehr erhältlich sein.

Allgemeine Geschäftsbedingungen – AGB – Südafrika Touren in ganz Afrika

Verantwortungsklausel:

Wir handeln als Vermittler beim Kauf von Touren. Wir haften nicht für Verletzungen, Schäden, Verlust, Tod, unerwartete Verzögerungen oder Unregelmäßigkeiten während der Touren oder Schäden an Fahrzeugen, aus welchem ​​ Grund auch immer, durch Handlungen von Personen, während der Reise mit Ausnahme von grober Fahrlässigkeit. Der Kunde übernimmt hiermit alle Risiken für Schäden, die während einer solchen Tour entstehen, auch für Diebstahl. Sie sollten in eigener Verantwortung auf Ihre Wertgegenstände aufpassen!

VISA und Einreisebestimmungen:

Bitte kontaktieren Sie Ihre Botschaft für den notwendigen Reisepass und Visa. Wir haften nicht für eine Verspätung oder Verweigerung der Einreise, weil der Reisende die Voraussetzungen für die Einreise der zuständigen Einreisebehörde  nicht erfüllt. Wir möchten darauf hinweisen, daß Kinder eine englischsprachige Geburtsurkunde für die Einreise nach Südafrika benötigen. Es darf keine Kopie sein! Falls Sie von Kenia oder anderen afrikanischen Staaten nach Südafrika einreisen, benötigen Sie eine gültige Gelbfieberimpfung!

Gerichtsstand und Vertragsrecht ist:

Kapstadt (Cape Town) Südafrika  – South Africa

Für den Vertrag mit Ritztrade Business Exchange CC gilt südafrikanisches Recht. Gerichtsstand für Klagen des Kunden gegen Ritztrade International ist Kapstadt. Für Klagen von Ritztrade International gegen den Mieter ist dessen Wohnsitz maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist Gerichtsstand Kapstadt.

Anschrift von unserem Büro:

Ritztrade Business Exchange CC

Ulrike Leugering

28 Duet Close - Rosendal

7530 Bellville

Südafrika - South Africa

Für weitere Fragen sollten Sie uns bitte anschreiben.

Ihr Krüger National Park Team

Ulrike Leugering